website design software

Herzlich Willkommen auf unseren Internet Seiten

EEG 2012 und die VDE-AR-N 4105

Ihre Anlage wurde nach dem 01. Januar 2009 und vor dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen,
und die installierte Leistung ist größer als 30kWp:

Ihre Anlage muss Fernabregelbar durch den Netzbetreiber sein.


Die Umsetzung muss bis zum 01. Januar 2014 erfolgen.
Es gelten alle Anlagen unter der selben Anschrift, unabhängig von den Besitzverhältnissen.

Mehr Informationen auf den Seiten des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW

Wir sind Ihr Partner für die technische Umsetzung der geforderten Nachrüstungen.
In Zusammenarbeit mit unseren
Datenloggern, die die Abschaltungen umsetzen und dokumentieren, können Sie den entgangenen
Ertrag gegenüber dem verantwortlichen Netzbetreiber geltend machen.

Denken Sie gegebenenfalls einmal darüber nach schon jetzt in den Datenlogger zu investieren, auch wenn die Fernabregelbarkeit erst bis zum 01. Januar 2014 erfolgen muss. Ein Datenlogger kann bereits jetzt mögliche Fehler aufdecken.
Und dann rüsten Sie die Abregelbarkeit Ende 2013 nach.