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EEG 2012 und die VDE-AR-N 4105

Neue Anlagen ab dem 01. Januar 2012 und einer Leistung größer 30kWp müssen folgende Eigenschaften erfüllen:

Ihre Anlage muss Fernabregelbar durch den Netzbetreiber sein.
Es muss ein Zentraler NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) eingebaut werden, der die Anlage im Fall von Netzstörungen
allpolig abschaltet.

Dieser NA-Schutz ist auch in bestehende Anlagen nachzurüsten wenn eine Anlage durch eine Erweiterung über 30kWp kommt,
oder eine bereits über 30kWp installierte Anlage erweitert wird.
Es gelten alle Anlagen unter der selben Anschrift, unabhängig von den Besitzverhältnissen

Mehr Informationen auf den Seiten des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW

Wir sind Ihr Partner für die technische Umsetzung der geforderten Techniken.
In Zusammenarbeit mit unseren
Datenloggern, die die Abschaltungen umsetzen und dokumentieren, können Sie den entgangenen
Ertrag gegenüber dem verantwortlichen Netzbetreiber geltend machen.