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EEG 2012 und die VDE-AR-N 4105

Neue Anlagen ab dem 01. Januar 2012 und einer Leistung kleiner 30kWp müssen folgende Eigenschaften erfüllen:

Ihre Anlage muss Fernabregelbar durch den Netzbetreiber sein,
oder dauerhaft auf eine Begrenzung der maximalen Ausgangsleistung auf 70% der Nennleistung eingestellt werden.

Bei der 70% Kappung werden die Spitzen an sonnenreichen Tagen abgeschnitten. Auf Ost- West-Dächern werden diese Spitzen
nie erreicht werden. So ist diese Variante die Kostengünstigste Umsetzung des EEG bei Ost- West-Dächern.

Weiterhin besteht die Möglichkeit die Einspeisespitzen dadurch zu vermeiden, indem der Strom selbst verbraucht wird.
Intelligente Funktionen im Datenlogger sorgen dafür das nie mehr als 70% eingespeist wird.
Somit verschwindet die starre Einstellung auf 70% und die Technik regelt die Ausgangsleistung. Mit diese Variante macht es auch Sinn
Anlagen in optimaler Ausrichtung auf die 70% Variante einzustellen und nicht das Geld für die Fernabschalttechnik des Netzbetreibers
auszugeben.

Mehr Informationen auf den Seiten des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW

Wir sind Ihr Partner für die technische Umsetzung der geforderten Techniken.
In Zusammenarbeit mit unseren
Datenloggern, die die Abschaltungen umsetzen und dokumentieren, können Sie den entgangenen
Ertrag gegenüber dem verantwortlichen Netzbetreiber geltend machen.
Dies gilt nicht für die dauerhafte 70% Kappung am Einspeisepunkt. Hier wird ein eventueller Minderertrag nicht erstattet.