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EEG 2012 und die VDE-AR-N 4105

Ihre Anlage wurde vor dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen und die installierte Leistung ist größer als 100kWp:

Ihre Anlage muss Fernabregelbar, und die Abrufung der aktuellen Einspeisung durch den Netzbetreiber möglich sein.


Die Umsetzung muss bis zum 01. Juli 2012 erfolgen.

Sollten Sie bis Ende Mai nichts von Ihrem Netzbetreiber hören, sollten Sie den Schritt tätigen, und Ihren Netzbetreiber (schriftlich)
nach der notwendigen Umsetzung fragen.

Mehr Informationen auf den Seiten des Bundesverbandes der Solarwirtschaft BSW

Wir sind Ihr Partner für die technische Umsetzung der geforderten Nachrüstungen.
In Zusammenarbeit mit unseren
Datenloggern, die die Abschaltungen umsetzen und dokumentieren, können Sie den entgangenen
Ertrag gegenüber dem verantwortlichen Netzbetreiber geltend machen.